Kontakt
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Brigitte Zulauf
Lahnstrasse 31
8200 Schaffhausen
+41 (0)52 659 30 00
info@zulaufgmbh.ch
Die Sozialversicherungen in der Schweiz können in obligatorische und überobligatorische resp. freiwillige Versicherungen kategorisiert werden. Zudem sind weitere kantonale Bestimmungen und solche aus Gesamtarbeitsverträgen zu beachten.
Ich berate vor allem die Arbeitgeber aus Sicht der Compliance (rechtlich korrekte Unterstellung und Abwicklung) und der Entlöhnungsgestaltung.
Die Erfahrung zeigt, dass sich in den Unternehmen Fragen in folgenden Bereichen stellen:
Die Bestimmungen sind vielfältig; und es gibt laufend Neuerungen, die umzusetzen sind.
Je nach Benefit oder Sachverhalt kann es Sinn machen, sich diese von den zuständigen Behörden wie z.B. der Ausgleichskasse schriftlich bestätigen zu lassen. Oder haben Sie eine Anfrage einer (Sozial-) Versicherung und wissen nicht, wie antworten?
Ich unterstütze Sie gerne bezüglich verschiedener Möglichkeiten. Dies kann meist vorab auch auf No-Name-Basis erfolgen.
Für Informationen zur Revision besuchen Sie bitte die Seite Revisionen im HR / Payroll.
Haben Sie eine knifflige Frage eines Mitarbeitenden auf dem Tisch?
Weshalb nicht Unterstützung anfordern? Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Internationale Sachverhalte können dazu führen, dass die Sozialversicherungsunterstellung nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land erfolgen muss. Ich biete Ihnen:
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