Die verschiedenen Behörden und Institutionen hatten trotz Sommerzeit viel zu tun.
- Kommt es nochmals zu einer Abstimmung AHV21?
- Wie geht die Abstimmung über die BVG-Reform aus?
Es wird auch im zweiten Halbjahr sicher nicht langweilig!
Ich durfte während der Sommerzeit Input zu verschieden Formularen im Zusammenhang mit dem Telearbeitsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geben, Die Arbeitgeberbescheinigung für ausgetretene Mitarbeitende wird für alle Unternehmen mit Mitarbeitende Wohnsitz Frankreich in Zukunft wichtig werden.
Das Grenzgängerabkommen mit Italien wirft in der praktischen Umsetzung immer noch viele Fragen auf.
Weitere Punkte:
Sozialversicherungen:
Seit dem 1.7.2024 haben die Unternehmen für die Beantragung von grenzüberschreitender Telearbeit bei ihrer Ausgleichskasse nur noch 3 Monate Zeit. Die Übergangsfrist ist per Ende Juni 2024 abgelaufen.
Inzwischen haben folgende Staaten die Rahmenvereinbarung über Telearbeit ebenfalls unterzeichnet:
- Litauen per 1. Mai 2024
- Irland per 1. Juni 2024
Steuern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Frequently asked questions (FAQ) zum Lohnausweis bzw. zur Rentenbescheinigung, gültig ab 1. August 2024, aktualisiert.
Es wurde folgende Frage angepasst: Ziffer 2.2. 7
Wie ist der Privatanteil zu berechnen, wenn ein geleaster Geschäftswagen durch den Arbeitgeber zum Restwert gekauft oder weiter geleast wird (Anschlussleasing)?
Es gilt für die Berechnung weiterhin der im Leasingvertrag festgehaltene Wert des Fahrzeugs und nicht der nach Ablauf des Leasingvertrags bezahlte Kaufpreis. Auch bei einem Anschlussleasing gilt der im ursprünglichen Leasingvertrag festgehaltene Kaufpreis für die Berechnung des Privatanteils.
Quellensteuern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 22.8.2024 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2025 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2025» publiziert.
Der Fahrkostenabzug wird bei der Bundessteuer für das Steuerjahr 2025 von CHF 3’200 auf CHF 3’300 erhöht. Die abzugsfähigen berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten werden von 12’900 auf 13’000 erhöht.
Im Rundschreiben Nr. 210 Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2025 können weitere Änderungen bei den Abzügen nachgeschlagen werden: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/rundschreiben.html .
Somit ist es auch klar, dass die Quellensteuertarife per 1.1.2025 angepasst werden müssen. Die Quellensteuertarife enthalten immer einen Anteil der Bundessteuern und der Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Seminare für das zweite Halbjahr haben bereits wieder gestartet. Nebst den klassischen Aktualitätenseminaren zum Jahresende hat es weitere interessante Seminare.
Link zu der Webseite mit der Übersicht: https://www.zulaufgmbh.ch/veranstaltungen-workshops/