Die Verlängerung für Teleworking im Bereich der flexiblen Anwendung der EU-Verordnung 883/2004 ist beschlossen

Die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hätte nur noch bis zum 30. Juni 2022 gelten sollen (Freizügigkeitsabkommen und das EFTA-Übereinkommen). Die Mitglieder der EU-Verwaltungskommission für die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit haben sich am 14. Juni 2022 darauf verständigt, dass für Telearbeit die flexible Anwendung der Unterstellungsregeln während einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.

Somit unterliegt eine Person (z.B. ein Grenzgänger) weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnland ausübt soweit für diese die obigen Bestimmungen Anwendung finden. Die Guidance note der Kommission wurde noch nicht veröffentlicht.

Weitere Anpassungen der Unterstellungsregeln werden verhandelt, sodass es voraussichtlich ab 1.1.2023 zu weiteren Änderungen kommen wird.

Detailliertere Erläuterungen werden in meinem Seminar vom 29. und 30.6.2022 jeweils am Nachmittag (13.30 bis 17 Uhr) erfolgen. Die Sozialversicherungen sind ja nur ein Aspekt von mehreren, welche bei Gewährung von Telearbeit mit berücksichtigt werden müssen. Die Unternehmen sollten durch diesen begrüssenswerten Entscheid nicht vergessen, sämtliche rechtliche Folgen bei Telearbeit zu berücksichtigen.  Details zum Seminar finden Sie unter: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/grenzgaenger-und-internationale-wochenaufenthalter-im-homeoffice-nach-der-pandemie-spannungsfeld-zwischen-new-normal-und-risiken-fuer-die-unternehmung/. Es hat noch freie Plätze.

Ende August /Anfang September (30.8., 1.9., 6.9., 8.9.) werden die Grundlagen der grenzüberschreitenden Sozialversicherungen zudem in 4 Blöcken von 1,5 Stunden jeweils von 16:00 – 17:30 Uhr vermittelt. Sie erhalten Einblick in Lösungsansätze, wie Sie die nicht unerheblichen Risiken für die Unternehmung minimieren können: https://www.zulaufgmbh.ch/kurse/grenzueberschreitende-sozialversicherung-fuer-hr-und-payroll/  Die Veranstaltung findet statt. Es hat auch da noch freie Plätze.

 

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