Ab 7.7.2022 sind Online-Gesuche für Nachzahlungen der Kurzarbeitsentschädigungen KAE im summarischen Verfahren für die Jahre 2020 und 2021 möglich

Das SECO hat am 20.6.2022 die Informationen aufgeschaltet wie die Nachzahlung der nicht ausbezahlten Ferienanteile für Angestellte im Monatslohn beantragt werden kann.

Die betroffenen Unternehmen können zwischen 7. Juli und 31. Oktober 2022 ihre Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen. Es sind detaillierte Abrechnungen pro Abrechnungsperiode erforderlich. Dieses Vorgehen ist auch für die Unternehmen notwendig, welche im Vorfeld rechtliche Schritte eingeleitet haben.

Detaillierte Informationen sind abrufbar unter https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit-covid-19/nachzahlung.html

Ein betroffenes Unternehmen sollte zuerst abwägen, ob sich der Aufwand zur Einreichung lohnt.
Für Unternehmen, welche andere COVID-19-Hilfsgelder erhalten haben, kann es zu einem Nullsummenspiel mit administrativem Zusatzaufwand werden. Sollte durch die Kumulierung der COVID-19-Finanzhilfen und die Nachzahlung im Bereich der KAE ein Gewinn erzielt werden, kann diese Überentschädigung zu einer Rückforderung der zuständigen Behörden führen.

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