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Hintergrund
Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können. Für die Periode ab 2025 ist ein Informationsaustausch mit Frankreich vorgesehen. Dieses Reporting gilt nicht nur für Mitarbeitende, welchen Telearbeit gewährt wird, sondern für fast alle Angestellten mit Wohnsitz in Frankreich. Die Unternehmen sollten sich darauf gut vorbereiten. Mit dem Reporting werden Überschreitungen der Grenzwerte offensichtlich und die Berücksichtigung des ganzen Kalenderjahres ist ein Stolperstein. Bei unterjährigen Eintritten sollten z.B. Informationen der Eckdaten des früheren Arbeitgebenden in der Schweiz bekannt sein.
Zielsetzung
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in Bezug auf die Quellensteuern und kennen die Auswirkungen auf die Schweizer Payroll für Telearbeit in Frankreich. Sie kennen den Inhalt der vorgesehenen Informationen, welche an die Behörden gemeldet werden müssen. Somit können Sie notwendige Massnahmen und Korrekturen in der Lohnbuchhaltung und in den HR Policies treffen.
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen Bestimmungen für das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich und das Grenzgängerabkommen von 1983:
- Steuerrechtliche Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Die Telearbeitsbestimmungen Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Berechnungsbeispiele
- In welcher Situation braucht es eine Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen und wie berechnet man diese?
- Datenaustausch mit Frankreich, Umsetzung in der Lohnbuchhaltung u.a. mit dem erweiterten Swissdec Standard 5.x
- Informationspflichten gem. AIALG
Die Bestimmungen werden mit vielen Beispielen erläutert.
Zeitlicher Ablauf
13:30 – 15:30 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH, Autorin des Fachbuchs Quellensteuern und Mitglied der adhoc-Gruppe Reporting Frankreich
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger, HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
22.10.2024
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.