Hallo
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Hintergrund
Viele Mitarbeitende haben sich an mobiles Arbeiten inkl. Homeoffice gewöhnt. Wo sind die Herausforderungen für die Unternehmen, wenn diese Arbeitsformen weiterhin ganz oder teilweise möglich sind? Anfang Juli 2023 wurden Verständigungsvereinbarungen zu den Telearbeitsbestimmungen Schweiz-Frankreich veröffentlicht, welche offene Fragen beantworten. Diese sind rückwirkend auf den 1.1.2023 anzuwenden.
Zielsetzung
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in Bezug auf die Quellensteuern und kennen die Auswirkungen auf die Schweizer Payroll für Telarbeit in Frankreich. Somit können Sie notwendige Massnahmen und Korrekturen in der Lohnbuchhaltung und in den HR Policies treffen.
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen Bestimmungen für das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich und das Grenzgängerabkommen von 1983:
- Steuerrechtliche Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Die Telearbeitsbestimmungen Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkomme 1983)
- Beispiele zur Präzisierung welche Bestimmungen bei Überschreitung der 10 Reisetage angewendet werden müssen
- In welcher Situation braucht es eine Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen und wie berechnet man diese?
Zeitlicher Ablauf
10:00 – 11:30 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH, Autorin des Fachbuchs Quellensteuern
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger, HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
18.08.2023
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.