Hallo
schön, dass Sie hier sind. Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Hintergrund
Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.
Die Übergangsbestimmungen im Bereich der EU resp. EFTA sind in Bezug auf die Telearbeit bis 31.12.2022 gültig.
Bis Ende 2022 sollte Klarheit bestehen welche Lösungen ab 1.1.2023 konkret möglich sind.
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
Inhalt
Ich beleuchte die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Schweiz.
- Definition von Telearbeit
- Personenfreizügigkeitsabkommen VO 883/2004 und “Guidance note” bezüglich Telearbeit mit möglichem Lösungsansatz ab 1.1.2023, Anwendungsbereiche und Abgrenzungen
- Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit verschiedenen Staaten
- Kein Sozialversicherungsabkommen
Zeitlicher Ablauf
8:30 bis 10:00 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen. Sie profitieren mehr davon, wenn Sie die Sozialversicherungen der Schweiz kennen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
23.12.2022
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.