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Hintergrund
Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen werden am 1.1.2024 wirksam. Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Lohnsoftwareupdates müssen gut geplant werden inkl. Meldung für das Jahr 2024 Anfang 2025. Zudem wurde am 10.11.2023 eine Absichtserklärung zur Telearbeit durch das EFD veröffentlicht und am 28. November 2023 zwei Verständigungsvereinbarungen veröffentlicht.
Inhalt
Es werden folgende Themen behandelt:
- Alte und neue Grenzgänger nach den Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien von Unternehmen in der Schweiz
- Grenzgänger ausserhalb des Geltungsbereichs der Grenzgängerabkommen nach DBA
- Welche Tarifcodes müssen für welchen Grenzgängertyp vor dem 1. Lohnlauf im 2024 angepasst werden?
- Welche Informationen werden zusätzlich für welchen Grenzgängertyp benötigt?
- Informations- und Anpassungsbedarf in den Unternehmen inkl. Lohnsoftware und Auswertungen
- Stand der Telearbeitsbestimmungen für Grenzgänger – Rückwirkung und Lösung ab 1.1.2024
Zeitlicher Ablauf
15:00 bis 16:00 Uhr
Referent(in)
Brigitte Zulauf, Geschäftsführerin, Zulauf Consulting & Trading GmbH
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
Ich freue mich auf Sie.
Anmeldung
Aufgrund der limitierten Anzahl an Teilnehmenden werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt.
Anmeldeschluss
4.1.2024
Kontakt
Gerd Zulauf
info@zulaufgmbh.ch
Tel. +41526593000
Annulation
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Arbeitstagen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurückerstattet, bis fünf volle Arbeitstage vor der Veranstaltung stelle ich 50% in Rechnung und bei einer späteren Absage wird der volle Betrag verrechnet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine(n) Ersatzteilnehmer(in) melden.