Kontakt
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Brigitte Zulauf
Lahnstrasse 31
8200 Schaffhausen
+41 (0)52 659 30 00
info@zulaufgmbh.ch
Steuern sind die weniger favorisierten Themen im HR / Payroll. Und doch sind sie wichtig. Die Risiken liegen einerseits beim Arbeitgeber und andererseits bei den Mitarbeitenden selber.
Diese bewegen sich oft auch noch international – sei es zum Wohnsitz oder zur Arbeit, Geschäftsreise oder Weiterbildung ausserhalb der Schweiz.
Ich unterstütze Sie bei Einzelfragen oder umfassend und in Kombination mit Sozialversicherungen und Bewilligungen.
Sie können auch Firmenworkshops zu diesen Themen buchen.
Auf dem Lohnausweis müssen viele Komponenten zusammenspielen, damit dieser zum Jahresende resp. Beschäftigungsende vollständig ist:
Wünschen Sie einen Workshop oder eine Review? Oder haben Sie selber festgestellt, dass Elemente vergessen gegangen sind? Dies kann zu enormen Konsequenzen für die Unternehmung und die betroffenen Mitarbeitenden führen – bis zum Straf- und Nachsteuerverfahren.
Als Mitglied der Arbeitsgruppe Lohnausweis der SSK (AGLA) bleibe ich am Ball.
Ich unterstütze Sie bei der Bereinigung im Kontakt mit den zuständigen Behörden und erstelle gerne Vorschläge für die Mitarbeiterinformation.
Spesen sind ein Dauerthema. Die Abgrenzung zum Berufsauslagenersatz und zu den Benefits sind je nach Branche und Ausgestaltung nicht immer klar.
Je nach Grösse der Unternehmung kann es sich lohnen, ein Spesenreglement (Grundreglement, Aussendienstreglement, Zusatzreglement für leitendes Personal etc.) durch die Steuerbehörden genehmigen zu lassen. Das ist dann oft auch einfacher für die Erstellung der Lohnausweise und schafft eine Grundlage für die Mitarbeitenden.
Die SSK hat am 13. Dezember 2021 ein angepasstes Musterreglement veröffentlicht. Im Fokus stehen verschiedene aktuelle Themen und Präzisierungen. Für Details verweise ich auf den am 14.12.2021 veröffentlichten Blog. Gerade in Zeiten von Home-Office – auch nach Covid – müssen Überlegungen bezüglich Entschädigungen gemacht werden. Vielleicht lässt sich das eine oder andere auch durch die Behörden genehmigen?
Die aktuellen Musterreglemente sind seit 1. Mai 2024 gültig.
Haben Sie Änderungen? Wünschen Sie einen Check? Und danach evtl. eine Anpassung und (Neu)genehmigung? Auch die Umsetzung in der Praxis bezüglich Prozessen und korrekter Abbildung in der Lohnbuchhaltung macht sich nicht von alleine.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Die Stolpersteine für die Erfassung der Quellensteuerpflichtigen und die korrekte Berechnung sind vielfältig. Gerade die neuen Bestimmungen seit 1.1.2021 haben viel Verunsicherung ausgelöst, denn es ist statt einfacher je nach Branche vielmehr einiges komplexer geworden. Die verschiedenen W-Fragen sind nicht immer so leicht zu beantworten:
Zudem hat sich bei den Korrektur- und Abzugsmöglichkeiten beim Arbeitgeber und dem Steuerpflichtigen einiges geändert. Dies wird im Frühjahr 2022 im grossen Stil Auswirkungen haben.
Seit Beginn der Erarbeitung der neuen Gesetzgebung konnte ich viele Schritte mitverfolgen und tausche mich auch nach Inkrafttreten regelmässig mit den zuständigen Behörden aus. Die ELM-Bestimmungen der Swissdec erhalten bezüglich Quellensteuern eine ganz neue Dimension. Softwareunternehmen, die sich für die Version 5 zertifizieren wollen, müssen unter anderem beweisen, dass sie die definierten Beispiele bezüglich Quellensteuern korrekt umgesetzt haben.
Wünschen Sie eine Review der Umsetzung der neuen Bestimmungen? Werden alle notwendigen Informationen von den Mitarbeitenden eingeholt und sind diese über ihre Pflichten informiert? Sie profitieren von meinem umfassenden Wissen – seien es Abläufe, Prozesse, Checklisten, Instruktionen, Informationen, Berechnungen, Lohnbuchhaltungssystem-Checks oder Schulungen und Workshops.
Je nach Situation kann es wichtig sein, dass Sachverhalte von den Behörden bestätigt werden. Hier kann ich Ihnen unterstützend zur Seite stehen.
SSK (Schweizerische Steuerkonferenz); ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung); ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren)
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Brigitte Zulauf
Lahnstrasse 31
8200 Schaffhausen
+41 (0)52 659 30 00
info@zulaufgmbh.ch
AGB | Impressum | Datenschutz