AHV 21 – der 1.1.2024 naht
Am 30.8.2024 wurde die AHVV und weitere Verordnungen mit Wirkung ab 1.1.2024 veröffentlicht. Verschiedene Kreise hatten insbesondere die materielle Änderung moniert, dass Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule nach dem Referenzalter ohne Erwerbstätigkeit ab 1.1.2024 sofort ausbezahlt werden müssen. Nun gibt es eine grundsätzliche Übergangsfrist von 5 Jahren, wobei dies bis zum maximalen Alter 70 befristet ist.
Swissdec hat zeitgleich verschiedenste Informationen und Präzisierungen zur AHV21 für die Lohnsoftware publiziert, verbunden mit vielen nützlichen Fragen und Antworten.
Aus Sicht der Arbeitgeber ist noch einiges zu tun.
Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien – Vorbereitungsarbeiten für den 1.1.2024 sind notwendig
Die Umsetzung der Bestimmungen im Zusammenhang mit dem neuen Grenzgängerabkommen mit Italien wurde durch Swissdec konkretisiert und ebenfalls am 30.8.2023 publiziert. Nun wissen die Softwarehersteller was zu tun ist und die Anwender was sie erwarten können.
Es werden weitere Erläuterungen von den Steuerbehörden erwartet. Die Unternehmen müssen jetzt schon wissen, ob sie Grenzgänger anstellen, welche ab 1.1.2024 nach den neuen Bestimmungen abgerechnet werden müssen oder ob sie Grenzgänger haben, welche sich auf den Besitzstand des «alten» Grenzgängers berufen können, weil sie diesen in der Periode vom 1.1.2019 und dem 16.7.2023 hatten.
Sozialversicherungsabkommen Schweiz-UK
Das BSV hat zudem am 28.8.2023 mitgeteilt, dass das bisher seit dem 1.1.2021 vorläufig angewendete Sozialversicherungsabkommen mit UK nun definitiv am 1. Oktober 2023 in Kraft tritt.
Ich habe verschiedene Seminare im Programm:
Aktualitäten für Arbeitgeber zum Jahreswechsel 2023/2024 am 28.11.2023 von 15.00 – 16.30 Uhr
Sie verschaffen sich einen Überblick über wichtige Neuerungen auf den 1.1.2024.
AHV 21 – Auswirkungen für die Unternehmen am 6.11.2023 von 13.30 – 15.00 Uhr
Sie erfahren welche Massnahmen Sie in der Payroll und im HR noch vor dem 1.1.2024 treffen müssen und erhalten Informationen, um auf die flexiblen Pensionierungswünsche vor und nach dem Referenzalter eingehen zu können.
Umsetzungsbedarf Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien in den Unternehmen am 14.11.2023 von 15.00 – 16.00 Uhr
Wie kann die Unternehmung zwischen einem alten und einem neuen Grenzgänger unterscheiden und was sind die Auswirkungen? Welche zusätzlichen Informationen müssen beschafft werden? Diese und weitere Fragen werden beantwortet.
Der folgende Link führt Sie zur Übersicht aller Seminare in Deutsch: https://www.zulaufgmbh.ch/veranstaltungen-workshops/